Das Schul-ABC der Schule im Baumgarten
Das hier vorliegende Schul-ABC soll Eltern und Erziehungsberechtigten einen Einblick in wichtige rechtliche und erzieherische Aspekte des Lebens an unserer Schule gewähren.
Von A wie Ansprechpartner bis Z wie Zeugnisse finden Sie sowohl aufschlussreiche Hinweise und Informationen über Wichtigkeit und Gestaltung eines Pausenfrühstücks als auch Aussagen über die Bedeutung einer angebahnten Selbstständigkeit von Kindern. Weiterhin erfahren Sie schulrechtliche Aufklärungen über Klassen- und andere Arbeiten, Hausaufgaben und Zeugnisse sowie Beurlaubungen.
Wichtiger Bestandteil schulischen Lebens sind neben der Gesamtkonferenz die Beteiligungsgremien Elternbeiräte und die Schulkonferenz. Informationen erhalten Sie auch auf Elternabenden. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ansprechpartner
Erste Ansprechpartner in Ihrer Schule sind die Klassenlehrerinnen. Wenn Sie Fragen oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll zunächst an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Lehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Bei Fragen oder Problemen, die Sie mit Ihren Ansprechpartnern nicht lösen können, steht Ihnen die Schulleiterin jederzeit zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrem Elternbeirat Kontakt aufzunehmen.
Beurlaubung
Wollen Sie Ihr Kind für bis zu zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenlehrerin. Bei längerfristigen Beurlaubungen, z.B. Kuren, müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien wird nur in besonders begründeten Einzelfällen auf einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung hin gestattet. Bei unvermeidbaren Arztterminen während der Schulzeit benötigen wir, soweit Sie Ihr Kind nicht selbst in der Schule abholen, eine schriftliche Entschuldigung.
BFZ
Das BFZ ist das Beratungs- und Förderzentrum. Es ist an die Heinrich-Auel-Schule in Rotenburg angegliedert. Abgeordnete Lehrkräfte kommen regelmäßig an unsere Schule und unterstützen die Lehrkräfte auf Elternwunsch, indem sie Kinder einzeln fördern, Lehrkräfte und Eltern beraten und Testungen durchführen.
Differenzierung
Die unterschiedlichen Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler erfordern differenzierte Aufgabenstellungen im Unterricht, aber auch bei den Hausaufgaben. Durch unterschiedliche Materialien und Methoden werden die Schülerinnen und Schüler individuell bestmöglich gefördert.
Einschulung
Die Einschulungsfeier für die Schulanfänger findet am Dienstag nach den Sommerferien statt. Die Zuckertüten sollten bereits am Montag in der Schule abgegeben werden. Die Schulanfänger können am Morgen mit ihren Eltern den Einschulungsgottesdienst besuchen. Im Anschluss findet die Feier mit einem kleinen Programm in der Schule statt. Danach gehen die Schulanfänger mit ihrer Lehrerin in die Klasse. Die Eltern sind zu einem kleinen Frühstück eingeladen. Dieses wird von den Eltern anderer Klassen ausgerichtet.
Einzugsbereich
Die Grundschule Breitenbach ist eine Schule im ländlichen Raum am Rande der Stadt Bebra. Schüler aus den Ortsteilen Blankenheim, Breitenbach, Lüdersdorf und der Kernstadt Bebra besuchen die Schule.
Elternabend
Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrerin ein. Sie wird die Wahl des Klassenelternbeirates leiten. Der Klassenelternbeirat lädt nach Absprache einmal im Schulhalbjahr (bei Bedarf zweimal) unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von 5 Tagen (bei Wahlen von 10 Tagen) zu einem Elternabend ein. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat.
Elternbeirat
In den Klassen werden zu Beginn des 1. und des 3. Schuljahres jeweils für die Dauer von 2 Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus dem/der Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat.
Die Elternbeiräte treffen sich einmal pro Schulhalbjahr zur Schulelternbeiratssitzung.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit an Gesamtkonferenzen, als nicht stimmberechtigtes Mitglied teilzunehmen. Gesamtkonferenzen sind „normale“ Lehrerkonferenzen. Sie dienen der Vorbereitung der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Eltern- und Lehrerschaft zusammen. Die Schulleitung hat den Vorsitz. Dort sind alle Teilnehmer stimmberechtigt. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden alle zwei Jahre aus den Mitgliedern des Elternbeirats und aus anderen Interessenten der Elternschaft gewählt. Die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Schule. Hier werden Beschlüsse z.B. zur Einrichtung von Betreuungsangeboten, zum Schulprogramm, zur Schulordnung getroffen.
Elternsprechtag
Einmal im Jahr, im Februar, findet der Elternsprechtag statt. Dort bekommen die Eltern regelmäßig eine Rückmeldung zum Leistungsstand und Verhalten ihrer Kinder. Außerdem können Eltern jederzeit Gesprächstermine mit den Lehrkräften vereinbaren.
Entschuldigungen
Nach dem Hessischen Schulgesetz sind Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend (vor der 1. Stunde) telefonisch, wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann. Sollten sich bereits vor Antritt des Schulweges Krankheitssymptome zeigen (Fieber, Übelkeit, Durchfall), lassen Sie Ihr Kind zu Hause! Der Fehltag gilt erst als entschuldigt, wenn Sie ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mitgeben.
Fördern
Das Kind mit seinen individuellen Lernvoraussetzungen steht im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen.
Die Lehrkräfte beobachten ihre Schülerinnen und Schüler aufmerksam. Auf Grund der festgestellten Ausgangslage wird in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie der kognitiven Entwicklung angemessen individuell gefördert.
Neben der Binnendifferenzierung im Unterricht bietet die Schule am Baumgarten eine Vielzahl an individuellen Fördermaßnahmen. Die Kinder werden einzeln oder in Kleingruppen gefördert. Es stehen geeignete Räumlichkeiten und Lernmaterialien zur Verfügung. Das bezieht Materialien zum aktiv handelnden und verstehenden Lernen genauso ein, wie neue digitale Möglichkeiten. Als Ganztagsschule unterstützen wir mit weiteren ergänzenden Fördermaßnahmen in den Lernzeiten und durch Angebote der UBUS-Kraft.
Geschichte
1901 Schulneubau neben der Kirche (1.-8.Schuljahr – Volksschule)
1936 Neubau am jetzigen Standort im Baumgarten (Volksschule)
1950 Renovierung
1970 Auflösung der Volksschule, einzügige Grundschule für Breitenbach, Lüdersdorf und Blankenheim
1988 Umbau, Ausbau Dachgeschoss, Schulleiter Herr Wenzel
2003 Namensgebung „Schule im Baumgarten“, Schulleiterin Frau Marx
2005 Schulleitung Frau Rabe
2021 Schulleitung Frau Engel
Gesundheitserziehung
Als Schule mit Zertifikat gesundheitsfördernde Schule legen wir großen Wert auf die Gesundheitserziehung. Neben der Zahnpflege und der gesunden Ernährung führen wir viele Projekte rund um Bewegung und Prävention durch.
Handys und andere smarte Endgeräte
Elektronische Dinge wie Handys oder Smartwatches dürfen in der gesamten Schul- und Betreuungszeit nicht genutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet im Schulranzen bleiben. Sollte dies einmal nicht so sein, wird das Gerät bei der Schulleitung aufbewahrt und kann von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Ergänzung und Festigung der Unterrichtsarbeit. Die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz sowie eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann. Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Die Kolleginnen bitten um Rückmeldungen, falls Ihr Kind für die Erledigung der Hausaufgaben andere Zeiten benötigt.
Klassen und Jahrgangsstufen
In der Schule im Baumgarten werden bis zu 80 Kinder in 4 Klassen unterrichtet.
Klassenfahrt
Neben den üblichen Wandertagen und Klassenfahrten ist ein Schullandheimaufenthalt ein fester Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schule. Losgelöst vom Druck des normalen Unterrichts können die Schülerinnen und Schüler hier in der Gemeinschaft vielfältige Erfahrungen sammeln und bestimmte Unterrichtsthemen vor Ort intensiv bearbeiten.
Kooperation
Mit der Kindertagesstätte findet ein
regelmäßiger Austausch statt, um den Übergang in die Schule für die Kinder gut zu gestalten. Wir führen einen gemeinsamen Elternabend durch. Die Kindergartenkinder besuchen die Schule zur
Schulanmeldung und zum Schnuppertag. Zu besonderen Veranstaltungen wird in den Kindergarten oder die Schule eingeladen.
Die Schulleitungen der Bebraer Schulen treffen sich in regelmäßigen Abständen zu Verbundsitzungen zum Erfahrungsaustausch. Die Übergänge werden regelmäßig in den Kollegien reflektiert. Es gibt
einen Elternabend zur Information über weiterführende Schulen durch die Grundschule. Außerdem haben die Eltern die Möglichkeit, die weiterführenden Schulen am Tag der offenen Tür zu
besichtigen und sich an Elternabenden vor Ort zu informieren.
Pausenfrühstück
„Leichter lernen durch gesunde Ernährung“ – Entspannung in Pausen ist nötig, um Anspannung, Konzentration und sinnvolles Arbeiten im Unterricht zu ermöglichen. Dies sollte durch eine gesunde Ernährung unterstützt werden. Versorgen Sie Ihr Kind in jedem Fall mit einem Pausenfrühstück (möglichst vollwertig, d.h. Vollkornbrot und Obst). Geben Sie ein Getränk mit, das wenig gesüßt ist, am besten Wasser. Für 15 ct. kann sich ihr Kind auch eine Flasche Wasser in der Schule kaufen.
Projektwoche
Einmal im Schuljahr findet eine Projektwoche zu verschiedenen Themen statt.
In altersgemischten Gruppen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich Themen einmal auf kreativen Wegen zu erschließen.
Räumlichkeiten
Das Schulgebäude verfügt über:
vier Klassenräume, einen Computerraum, eine Aula, eine Schülerbibliothek, einen Differenzierungsraum, einen Besprechungsraum, einen Lehrmittelraum
ein Lehrerzimmer, ein Sekretariat, ein Schulleitungsbüro, einen Hausmeisterraum.
Der Sportunterricht findet in der Mehrzweckhalle Breitenbach statt. Sie wird an Nachmittagen und Abenden zusätzlich von örtlichen Vereinen und Übungsgruppen genutzt.
An den Schulhof angrenzend befindet sich das Betreuungshaus. Dort gibt es eine Küche zur Essensausgabe und ein Speiseraum sowie drei Betreuungsräume und ein Büro.
Der große Pausenhof ist mit einem Multifunktionsspielgerät, Fußballtoren, einem großen Sandkasten, und einen Mattenplatz mit Nestschaukel versehen. Außerdem werden Spielgräte und Fahrzeuge im „Hüttchen“ aufbewahrt. Hinter der Schule gibt es noch einen Naschgarten und seitlich vom Betreuungshaus entsteht eine naturnahe Spiel- und Ruhezone.
Schnupperschule
Für die Schulanfänger im Kindergarten wird im Frühjahr vor der Einschulung ein Schnuppertag durchgeführt. Sie erleben einen ersten Schultag in der künftigen Klassengemeinschaft. Die künftigen Lehrkräfte machen den Kindern Lust auf Schule und beobachten dabei die Lernausgangslage.
Schulanmeldung
Die Schulanmeldung findet bereits ein gutes Jahr vor der Einschulung statt. Neben der Schulanmeldung wird in einer Spielsituation der Sprachstand der Kinder überprüft.
Schulbücher
Alle Schulbücher und Arbeitsmaterialien, soweit sie nicht von den Eltern finanziert wurden, sind Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern. Verschmutzte oder zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in dem Bemühen, die Kinder zu einem sorgsamen Umgang mit den Arbeitsmaterialien zu erziehen!
Schülerbücherei
Die Schule im Baumgarten hat eine Schülerbücherei. Sie ist mit aktuellen Kinderbüchern für die verschiedenen Altersklassen ausgestattet. Betreut wird die Bücherei von Frau Sandra Hildebrandt. Am Freitagvormittag können die Schülerinnen und Schüler in den Pausen schmökern und Bücher ausleihen. Leseförderung wird an der Schule im Baumgarten großgeschrieben, beispielsweise durch die Vorlesepause der UBUS- Kraft, die Leseförderung in Kleingruppen durch die Büchereikraft, den jährlich stattfindenden Vorlesetag und den Vorlesewettbewerb.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus. Die Klassenelternbeiräte wählen die Mitglieder des Schulelternbeirates.
Schülerfahrkarte
Zu Beginn des 1. Schuljahres erhalten die Fahrschüler ein Hessenticket. Dieses Ticket wird von der Schule beantragt, wenn Ihr Kind Anspruch auf eine Fahrkarte hat. Das Hessenticket wird jeweils um ein Jahr verlängert.
Schulkonferenz
Gemäß § 128 des Hessischen
Schulgesetzes besteht an unserer Grundschule eine Schulkonferenz, die sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Elternschaft (Schulelternbeirat) und des Kollegiums zusammensetzt. Vorsitzende der
Konferenz ist die Schulleiterin. Die Schulkonferenz ist ein wichtiges Beschlussorgan der Schule, deren Mitglieder für 2 Jahre gewählt werden. Die Schulkonferenz berät und entscheidet, z.B.
über
· Schulprogramm
· schuleigenen Haushalt
· Schulveranstaltungen
Schulprogramm
Laut § 127b des Hessischen
Schulgesetzes ist jede Schule verpflichtet, ein Schulprogramm zu erarbeiten und fortzuschreiben. In ihm gestaltet die Schule den Rahmen, in dem sie ihre pädagogische Verantwortung für die eigene
Entwicklung und die Qualität ihrer pädagogischen Arbeit wahrnimmt.
In unserem Schulprogramm finden Sie das aktuelle Schulprofil, die Schwerpunkte und Zielsetzungen für die nächsten zwei Jahre sowie die bisher entwickelten Konzepte.
Schulranzen
Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt. Achten Sie beim Kauf der Schultasche auf eine gute Stabilität und körpergerechte Ausführung!
Schulregeln
An unserer Schule sollen sich alle Kinder und alle Erwachsene wohl fühlen. Es soll ein angenehmes Arbeitsklima herrschen.Damit das gelingt, ist es wichtig, dass sich jeder an die Regeln unserer Schulordnung hält und lernt, für sein Verhalten selbst die Verantwortung zu übernehmen.
Wenn die Schulordnung nicht eingehalten wird, erfolgen Entschuldigung, Wiedergutmachung, Ersatz oder andere pädagogische Maßnahmen.
Unsere goldenen Regeln:
friedlich freundlich hilfsbereit rücksichtsvoll ehrlich
Unsere Schulregeln:
Höflichkeit
Ich benehme mich anderen gegenüber freundlich und fair.
Ich sage selbstverständlich „Guten Morgen“, „Danke“, „Bitte“ und „Entschuldigung“.
Keine körperliche Gewalt
Ich tue anderen nicht weh.
Ich tue keinem anderen an, was mir selbst nicht gefällt.
Keine verbale Gewalt
Ich verletze andere nicht mit Worten.
Ich sage keine Schimpfwörter.
Ich provoziere nicht.
Stärken und Schwächen der anderen akzeptieren
Ich lache niemanden aus, weil er etwas nicht gut kann.
Ich ärgere niemanden, weil er etwas nicht gut kann.
Ich tröste das Kind, mache ihm Mut und helfe ihm.
Rücksichtnahme
Ich störe andere Kinder nicht beim Spielen.
Ich bin im Treppenhaus und auf den Fluren leise.
Ich renne nicht im Schulgebäude und spiele dort nicht mit dem Ball.
Ich spiele vor der ersten Stunde nicht auf dem Schulhof Ball.
Sorgfältiger Umgang mit eigenen und fremden Materialien
Ich gehe sorgsam mit eigenen und fremden Sachen um.
Ich verstecke, beschädige oder stehle keine Dinge.
Eigenverantwortung übernehmen
Ich überlege selbst, ob das, was ich tue, richtig oder falsch ist.
Ich mache nicht einfach mit, nur weil es ein anderes Kind sagt.
Ich übe das Aufhören beim Streiten und Ärgern, auch wenn ein anderer angefangen hat.
Ich habe den Mut, Fehler einzugestehen.
Ich entschuldige mich, wenn ich jemanden verletzt oder beleidigt habe.
Zuhören
Ich höre zu, wenn jemand etwas sagt.
Ich bemühe mich, Meinungen anderer zu verstehen und zu akzeptieren.
Ich denke daran, dass ich nicht immer nur allein bestimmen kann.
Schwächere unterstützen
Ich helfe, wenn jemand meine Hilfe braucht.
Ich hole bei der Aufsicht Hilfe, wenn es nötig ist.
Befolgung von Weisungen
Ich höre auf das, was mir von den Erwachsenen,
die in der Schule arbeiten, gesagt wird.
Schutzkonzept
Die Schule im Baumgarten hat ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt erarbeitet.
Im Schutzkonzept sind Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen im Umgang mit Verdachtsfällen aufgenommen. Das Team der Schule im Baumgarten verpflichtet sich zu Wachsamkeit und zum im folgenden aufgeführten Verhaltenskodex.
1. Verhaltenskodex
1.1.Gestaltung von Nähe und Distanz
1.1.1. Einzelgespräche und- unterricht finden nur in den dafür vorgesehenen Räumen statt. Nach Möglichkeit bleibt die Tür offen und in jedem Fall immer von außen zugänglich.
1.1.2. Intensive freundschaftliche Beziehungen sind zu unterlassen. Über private außerschulische Unternehmungen ist vorab die Schulleitung zu informieren.
1.1.3. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Schülerinnen und Schülern keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden.
1.1.4. Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren.
1.1.5. Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.
1.1.6. Wenn aus guten Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer transparent gemacht werden.
1.2.Angemessenheit von Körperkontakt
1.2.1. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherungen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
1.2.2. Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B. Pflege, Erste Hilfe, Trost oder zum Schutz erlaubt.
1.2.3. Im Sportunterricht sind Hilfestellungen/Sicherungen als eindeutige Hilfestellung zu gestalten und zu erläutern. Die Zustimmung der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.
1.3.Sprache und Wortwahl
1.3.1. Schülerinnen und Schüler werden nur mit dem Vornamen und nicht mit Kosenamen angesprochen. Spitznamen sind nur auf Wunsch des Schülers/der Schülerin erlaubt.
1.3.2. In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Schülerinnen und Schülern.
1.3.3. Bei Grenzverletzung ist einzuschreiten und Position zu beziehen.
1.4.Umgang mit und Nutzung von sozialen Netzwerken / von Medien
1.4.1. Filme, Computerspiele, Druckmaterial oder sonstige Medien mit pornographischem, diskriminierendem und / oder gewaltverherrlichendem Inhalt sind verboten.
1.4.2. Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig.
1.4.3. Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
1.4.4. Schülerinnen und Schüler dürfen in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen,…) weder beobachtet, noch fotografiert oder gefilmt werden.
1.5.Beachtung der Intimsphäre
1.5.1. Gemeinsames Umkleiden, gemeinsame Körperpflege mit Schülerinnen und Schülern, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt.
1.5.2. Der persönliche Besitz der Schülerinnen und Schüler gelten als deren Privatsphäre, die zu beachten ist.
1.6.Zulässigkeit von Geschenken
1.6.1. Belohnungen und Geschenke an einzelne Schülerinnen und Schüler, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht erlaubt.
1.7.Disziplinarmaßnahmen
1.7.1. Bei Disziplinierungsmaßnahmen ist jede Androhung und jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.
1.8.Verhalten auf Klassenfahrten
1.8.1. Bei schulischen Übernachtungen sind den Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen.
1.8.2. In Schlaf-, Sanitär-, oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer einzelnen Schülerin oder einem einzelnen Schüler zu unterlassen.
1.9.Bekanntmachung
1.9.1. Der Verhaltenskodex wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgehändigt.
1.9.2. Der Verhaltenskodex wird über die Homepage Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bekannt gemacht.
Sport
Der Sportunterricht ist
verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Ab der zweiten Woche ist ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte
Ihr Kind länger als 3 Monate vom Sportunterricht befreit werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attests notwendig.
Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen am Tag des Sportunterrichts abzulegen.
UBUS - Schulsozialarbeit an der Schule im Baumgarten
An unserer Schule arbeitet dienstags, donnerstags und am Freitagmorgen Frau
Lena Brenner. Sie ist Sozialpädagogin B.A. und als sogenannte UBUS- Kraft an der Schule angestellt.
UBUS steht für „unterrichtsbegleitendende sozialpädagogische Unterstützung“ für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.
Frau Brenner unterstützt und berät Schülerinnen und Schüler in ihrer
allgemeinen sowie schulischen Entwicklung und fördert sie individuell. Neben unterrichtlichen Aspekten liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der Erweiterung der sozialen Kompetenzen.
Darüber hinaus berät Frau Brenner Lehrkräfte und Eltern zu erzieherischen und sozialpädagogischen Fragestellungen. Sie kooperiert mit außerschulischen Institutionen und ist den Eltern und
Lehrkräften u.a. bei der Koordination mit Beratungsstellen außerhalb der Schule behilflich.
Umgangsformen
Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens, des Entschuldigens werden an unserer Schule den Kindern durch sinnvollen Gebrauch vermittelt. Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen unterstützen.
Versicherungsschutz
Alle Schüler sind während der
Unterrichtszeit und auf dem Schulweg durch die gesetzliche Unfallkasse versichert.
Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls bzw. einer Verletzung einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend der Schule, damit eine entsprechende Unfallmeldung
geschrieben werden kann.
Zeugnisse
Die Schüler des 1. und 2. Schuljahres erhalten nur am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Zeugnisse des 1. Schuljahres enthalten keine Ziffernbeurteilung. In ausführlicher Form werden Aussagen
zur Lernentwicklung, zum Arbeits- und Sozialverhalten und zum Bildungswillen gemacht. Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder Notenzeugnisse, ab dem 3. Schuljahr halbjährlich. Alle Notenzeugnisse
haben auf der Rückseite die Leistungserläuterungen bezogen auf die Kompetenzbereiche des Kerncurriculums im Fach „Deutsch“.